Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 23.11.2016 | 14:28 | che
Im Rahmen des Versicherungstags 2016 präsentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Ergebnisse einer Studie zum Thema „Angst“, die vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt wurde. Vor allem mögliche Krankheiten und potenzielle Einbrüche machen den Deutschen demnach Angst.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.