Steuerregeln machen Rürup-Rente attraktiver
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
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München, 22.5.2017 | 07:30 | che
Alle Jahre wieder startet im Mai die Hochzeitssaison. Durch Ihre Heirat stehen organisatorisch viele Änderungen an. Neben Ummeldung, Wechsel der Lohnsteuerklasse und Namensänderung sollten Sie auch Ihre Versicherungen überprüfen. CHECK24 erklärt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wo Sie eventuell sogar sparen können.
Mit dem Ja-Wort besiegeln Sie nicht nur Ihre Liebe – Sie übernehmen auch rechtliche Verantwortung für Ihren Partner. Nicht umsonst heißt es „in guten wie in schlechten Zeiten“. Um die guten noch besser genießen zu können, sollten Sie für mögliche schlechte Zeiten vorsorgen:
Risikolebensversicherung: Natürlich möchte man nicht an den Ernstfall denken, aber dennoch ist es ratsam, sich selbst beziehungsweise den Partner für den Todesfall abzusichern. Gerade bei großen Einkommensunterschieden oder bei bestehenden Immobilienkrediten ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll. So ist in den schlimmsten Stunden zumindest die finanzielle Sicherheit des Hinterbliebenen gesichert.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Es muss auch nicht unbedingt zum Äußersten kommen – aber schon eine Berufsunfähigkeit kann ohne Absicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Sie in so einem Fall – sie zahlt Ihnen oder Ihrem Partner bis zum Renteneintritt eine Berufsunfähigkeitsrente aus. So haben Sie ein ausreichendes Einkommen, um Ihr Leben auf dem gewohnten Niveau weiterführen zu können.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.