Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 13.9.2016 | 14:02 | che
Insgesamt 167,7 Milliarden Euro zahlten Lebens-, Schaden- und Unfallversicherer im Jahr 2015 an ihre Kunden aus. So steht es im am Dienstag veröffentlichten Statistischen Taschenbuch 2016 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Durchschnittlich erhielt damit jeder Kunde 5.200 Euro pro Sekunde.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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