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Während der Reha: Sonntagsspaziergang kann Arbeitsunfall sein

München, 13.10.2017 | 11:54 | kro

Ein Verkehrsunfall während eines Sonntagsspaziergangs kann als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.

Mann bei Spaziergang in der StadtEin Unfall bei einem Freizeitspaziergang kann unter Umständen ein Arbeitsunfall sein.
Im verhandelten Fall befand sich ein Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt in einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Diese war ihm vom Arbeitgeber zur Gewichtsreduktion empfohlen worden. Bei einem privaten Spaziergang an einem Sonntag wurde der Mann beim Überqueren eines Zebrastreifens von einem Auto erfasst.

Für seine Verletzungen erhob er Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall. Die Begründung: Bei dem Spaziergang habe es sich um eine rein private Tätigkeit gehandelt, die nicht ärztlich verordnet gewesen sei und somit in keinem Zusammenhang zur Rehabilitation gestanden habe.

Die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf sahen dies anders und gaben dem Arbeitnehmer recht. Dieser habe mit dem Spaziergang seiner Pflicht zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsabnahme nachkommen wollen. Dass dieser an einem therapiefreien Sonntag stattgefunden habe, sei unerheblich. Zudem war der Spaziergang aus Sicht der Richter objektiv kurgerecht.

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