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München, 28.2.2018 | 15:41 | kro
Lädt ein Vorgesetzter sein Team spontan zum Schlittschuhlaufen ein, besteht bei einem Unfall kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Detmold in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.