Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 6.7.2017 | 09:36 | kro
Im vergangenen Jahr gab es auf deutschen Straßen rund 2,6 Millionen Unfälle – 2,7 Prozent mehr als noch 2015. Das geht aus der Verkehrsunfallstatistik 2016 hervor, die das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag veröffentlicht hat.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.