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Urteil: Schüler können auch außerhalb der Schule gesetzlich unfallversichert sein

München, 22.3.2016 | 14:30 | kro

Schüler können auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.
 

Kinder mit Rucksack auf der StraßeAuch außerhalb der Schule können Kinder laut aktuellem Urteil gesetzlich unfallversichert sein.
Im verhandelten Fall erhielt eine Schulklasse die Aufgabe, für den Musikunterricht ein Video zu drehen. Die Schüler durften das Projekt außerhalb der Schule durchführen. Auf dem Heimweg vom Videodreh wurde ein Schüler von einem anderen gestoßen und fiel hin.

Durch den Sturz erlitt der Junge ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und war fortan auf einen Rollstuhl angewiesen. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Sturz als gesetzlich unfallversicherten Wegeunfall anzuerkennen. In erster Instanz erhielt sie damit vor dem Sozialgericht Heilbronn recht. In zweiter Instanz revidierte das Landessozialgericht Baden-Württemberg nun diese Entscheidung zugunsten des Schülers.

Entscheidend für die Stuttgarter Richter war dabei, dass die Gruppenprojektarbeit eine organisatorisch von der Schule getragene Unternehmung gewesen war. Der Schutzbereich der gesetzlichen Schülerunfallversicherung decke diese modernen Unterrichtsformen ab.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
 
 

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