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Urteil gesetzliche Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Handynutzung

München, 21.11.2018 | 09:23 | kro

Wer auf dem Heimweg zu Fuß von der Arbeit mit dem Handy telefoniert und wegen dieser Ablenkung einen Unfall hat, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden.

Frau mit Handy auf StraßeWegeunfälle bei Handynutzung sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Im verhandelten Fall wurde eine Hotel-Angestellte auf dem Nachhauseweg von der Arbeit an einem unbeschrankten Bahnübergang von einer Bahn erfasst. Sie musste deshalb für mehrere Monate ins Krankenhaus.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als versicherten Wegeunfall ab, da die Dame zum Zeitpunkt des Unfalls nachweislich mit dem Handy telefoniert hatte. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin – jedoch ohne Erfolg.

Zwar fällt der Heimweg grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so die Frankfurter Richter. Das betreffe aber nur das Heimgehen an sich, nicht die gleichzeitige Beschäftigung mit dem Handy. Denn durch das Telefonat sei die Wahrnehmungsfähigkeit der Klägerin im Straßenverkehr deutlich eingeschränkt gewesen. Sie habe daher keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft, so die Richter weiter.
 

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