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München, 21.11.2018 | 09:23 | kro
Wer auf dem Heimweg zu Fuß von der Arbeit mit dem Handy telefoniert und wegen dieser Ablenkung einen Unfall hat, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Corona-Pandemie zeigt sich in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle gehen deutlich zurück, Berufskrankheiten nehmen zu.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.