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München, 11.4.2019 | 10:55 | kro
Wer den eigenen Hund zur Arbeit mitbringt und dort von ihm gebissen wird, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil entschieden.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.