Jeder zehnte Unfalltarif erreicht Bestwertung
Franke und Bornberg hat ein aktuelles Rating für die Unfallversicherung vorgestellt: Verbraucher sollten ältere Verträge auf den Prüfstand stellen.
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München, 11.4.2019 | 10:55 | kro
Wer den eigenen Hund zur Arbeit mitbringt und dort von ihm gebissen wird, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Franke und Bornberg hat ein aktuelles Rating für die Unfallversicherung vorgestellt: Verbraucher sollten ältere Verträge auf den Prüfstand stellen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.