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München, 11.4.2019 | 10:55 | kro
Wer den eigenen Hund zur Arbeit mitbringt und dort von ihm gebissen wird, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung spürt die Folgen der Corona-Pandemie: Die Zahl der Meldungen einer Berufskrankheit wegen Covid-19 steigt deutlich.
Die Corona-Pandemie zeigt sich in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle gehen deutlich zurück, Berufskrankheiten nehmen zu.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.