Die Tarife unterscheiden sich immer mehr
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.
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München, 30.8.2017 | 13:55 | kro
Ein Sturz bei einer Bierwanderung ist nicht als Betriebssportunfall gesetzlich unfallversichert, selbst wenn auch Arbeitskollegen daran teilgenommen haben. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem aktuellen Urteil entschieden.
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.
Rund jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren. Laut aktuellen Zahlen des GDV ist es damit nach Fußball die verletzungsträchtigste Sportart.
Ein aktuelles Urteil bestätigt: Wer auf seinem Arbeitsweg einen Tankstopp einlegt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.