Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 30.8.2017 | 13:55 | kro
Ein Sturz bei einer Bierwanderung ist nicht als Betriebssportunfall gesetzlich unfallversichert, selbst wenn auch Arbeitskollegen daran teilgenommen haben. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.