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Wintersport - Versicherungen gegen "Hals- und Beinbruch"

München, 9.12.2010 | 11:30 | sge

Begeisterte Wintersportler haben es vielleicht schon am eigenen Leib erfahren, wie gefährlich das Vergnügen auf der Piste sein kann. Eine kleine Unachtsamkeit, und es kommt zum Sturz, der sehr folgenreich sein kann. Gut beraten ist hier, wer eine private Unfallversicherung besitzt. Wer durch den eigenen Fahrfehler andere Personen verletzt, dem könnte die Privathaftpflicht wertvolle Dienste leisten.

Wintersportler sollten für den Ernstfall auch einen entsprechenden Versicherungsschutz haben.Wintersportler sollten für den Ernstfall auch einen entsprechenden Versicherungsschutz haben.
Ein Ski- oder Snowboardunfall kann für alle Beteiligten sehr ernste Folgen haben und in den schlimmsten Fällen zu dauerhaften Beeinträchtigungen oder sogar zum Tode führen. Aber selbst wenn man mit einem Beinbruch davonkommt, jedoch keinen Versicherungsschutz besitzt, muss man mit erheblichen Kosten rechnen, wie zum Beispiel für Rettung und Bergung.

Wer bei dem Skiunfall durch einen Zusammenstoß andere Personen verletzt, wird sich mit zum Teil hohen Schadenersatzforderungen des Geschädigten konfrontiert sehen. Die Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgelder können schnell sehr teuer werden. Vor diesen finanziellen Forderungen schützt die Private Haftpflichtversicherung. Ohne sie würde der Unfallverursacher in Extremfällen womöglich an den Rand seiner finanziellen Existenz gelangen.

Für Verletzungen am eigenen Körper kommt nach einem Skiunfall in aller Regel die eigene Krankenversicherung auf. Sie trägt die Heilbehandlungskosten. Kommt es zu dauerhaften Schäden, übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten und finanziellen Ausfälle. Wer Urlaub im Ausland macht, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch einen notwendigen Krankenrücktransport organisiert und bezahlt.

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