Zahl der Berufskrankheiten sinkt um über 60 Prozent
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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München, 8.12.2010 | 11:00 | sge
Das gesellige Beisammensein mit den Arbeitskollegen auf der Weihnachtsfeier entwickelt sich nicht selten zu einer feucht-fröhlichen Angelegenheit. Als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung steht sie zwar unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Geschieht dem Arbeitnehmer am Ort der Feierlichkeit oder auf der Hin-bzw. Rückfahrt etwas, spielt u.a. sein Alkoholpegel eine entscheidende Rolle.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.