Fußball bleibt bei den Verletzungen an der Spitze
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
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München, 27.6.2014 | 13:37 | mtr
Eine Feier im Kreis der Arbeitskollegen ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie eigenverantwortlich organisiert wurde und außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Zudem besteht auch dann kein Leistungsanspruch, wenn eine Führungskraft die Veranstaltungspläne befürwortet und gebilligt hat.
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.