Seit 1. April 2025 gibt es drei neue Berufskrankheiten
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
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München, 6.2.2018 | 10:36 | kro
Wer beim Anschnallen aus der offenen Tür eines geparkten Krankentransporters stürzt, hat keinen Schmerzensgeld- und Schadensersatz-Anspruch gegenüber dem Fahrer. Das hat das Landgericht Essen in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.