Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 18.12.2015 | 15:42 | mtr
Im Jahr 2014 ereigneten sich insgesamt knapp 956.000 Arbeits- und Wegeunfälle – ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent. Rund 1,28 Millionen Schüler und Studierende verletzten sich im Rahmen schulischer Aktivitäten – ein Anstieg um 5,9 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung über das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsgeschehen im Jahr 2014 hervor.
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