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München, 8.9.2017 | 09:36 | kro
Wer sich auf einen Paartanz einlässt und sich dabei verletzt, kann für die Unfallfolgen nicht den Tanzpartner haftbar machen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.