Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Unfall auf Feier: Paartanz auf eigene Gefahr

München, 8.9.2017 | 09:36 | kro

Wer sich auf einen Paartanz einlässt und sich dabei verletzt,  kann für die Unfallfolgen nicht den Tanzpartner haftbar machen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.

Tanzpaar auf TanzflächeBei Unfällen haftet nicht der Tanzpartner.
Im verhandelten Fall tanzte eine Frau bei einer Geburtstagsfeier alleine – bis ein Bekannter sie zu einem gemeinsamen Tanz aufforderte. Die Dame betonte zwar, dass sie nicht tanzen könne, aber lehnte nicht ab.

Bei einer schwungvollen Drehung verlor die Frau das Gleichgewicht und stürzte. Für die dadurch erlittene Verletzung wollte sie ihren Tanzpartner haftbar machen.

Wie schon die Vorinstanz sahen auch die Frankfurter Richter die Verantwortung für den Unfall bei der Klägerin. Denn die Gefahr eines Sturzes beim Tanzen bestehe grundsätzlich für alle Beteiligten – insbesondere bei fehlenden Paartanzkenntnissen. Die Frau habe die Aufforderung ihres Bekannten nicht klar abgelehnt und sei daher letztlich für die Selbstgefährdung verantwortlich.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Weitere Nachrichten zum Thema Unfallversicherung