Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 24.10.2014 | 15:14 | kro
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat ihre zweite App für Kinder veröffentlicht. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag mitteilte, sollen Kinder ab drei Jahren mithilfe von „Ampelini XL“ spielerisch lernen, wie sie mit Gefahren in der Freizeit und im Straßenverkehr umgehen sollten. Die App ist derzeit nur für Apples Betriebssystem iOS verfügbar – eine Android-Version ist für 2015 geplant.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.