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Tinnitus bei Erzieherin: Kindergeschrei ist kein Arbeitsunfall

München, 20.2.2018 | 09:34 | kro

Ein Kinderschrei in das Ohr einer Erzieherin begründet keinen gesetzlich unfallversicherten Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

Schreiender JungeKindergeschrei begründet keinen Arbeitsunfall einer Erzieherin.
Im verhandelten Fall wollte eine in einem heilpädagogischen Heim tätige Erzieherin einen lauten Kinderschrei als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Ihre Argumentation: Sie leide seitdem unter einem Tinnitus.

Ihre Forderung nach Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Tinnitus-Masker – eine Art Hörgerät zur Überdeckung des Geräuschs – lehnte die zuständige Unfallkasse ab. Zu Recht, wie das Sozialgericht Dortmund entschied.

Aus Sicht der Richter kann ein einzelner menschlicher Schrei keinen Tinnitus hervorrufen. Der Tinnitus der Erzieherin sei damit nicht als Arbeitsunfall zu werten. In der Wissenschaft sei lediglich anerkannt, dass laute menschliche Schreie vorübergehende Hörminderungen verursachen könnten. Bleibende Hörschäden seien aber nicht zu erwarten, so die Richter weiter. 

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