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Stress mit Kollegen: Prügelei kann Arbeitsunfall sein

München, 8.12.2017 | 15:20 | kro

Wer auf dem Heimweg von der Arbeit vom Kollegen verprügelt wird, kann dies unter Umständen als Arbeitsunfall geltend machen. Das zeigt ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

BoxhandschuheEine Prügelei unter Kollegen ist unter Umständen versichert.
Im verhandelten Fall herrschte im Auto unter Arbeitskollegen sprichwörtlich "dicke Luft". Die Insassen waren sich uneinig darüber, ob sie wegen schlechter Luft das Fenster öffnen oder besser Zugluft vermeiden sollten.

Einer der Kollegen öffnete schließlich die Beifahrertür. Der Fahrer stieg sogleich aus und schloss sie wieder – und kassierte dafür vom Frischluftbedürftigen einen Faustschlag ins Gesicht und einen Kopftritt mit einem Stahlkappenschuh.

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für die Schädelprellung wurden ihm verweigert, da es sich aus der Sicht der Berufsgenossenschaft um einen persönlichen und nicht um einen betrieblichen Streit gehandelt habe. Somit habe es sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall gehandelt.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sah dies anders: Da sich der Vorfall auf dem Heimweg von der Arbeit ereignet habe, habe der Streit in der versicherten Tätigkeit des Opfers als Fahrer gelegen.

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