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Urteil: Sportverletzung nur bei betrieblichem Zusammenhang Arbeitsunfall

München, 17.11.2016 | 10:46 | kro

Verletzt sich ein Mitarbeiter bei einem von seinem Unternehmen ausgerichteten Sportturnier, zählt der Vorfall nur als Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung einen betrieblichen Zusammenhang hat. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Mann mit Schmerzen und Fußball am BodenEine Verletzung beim Firmenturnier ist nicht immer ein Arbeitsunfall.
Im verhandelten Fall spielte ein Bankangestellter bei einem Fußballturnier mit, das sein Unternehmen für Mitarbeiter sowie deren Familien und Freunde ausrichtete. Dabei verletzte er sich und beantragte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Aus seiner Sicht handelte es sich um einen Arbeitsunfall, da er für seinen Arbeitgeber auf den Platz gegangen war.

Der Unfallversicherungsträger sah dies anders und verweigerte die Zahlung. Der Bankangestellte zog vor Gericht und war zunächst erfolgreich. In zweiter Instanz sowie vor dem BSG in letzter Instanz scheiterte die Klage jedoch.

Aus Sicht der Kasseler Richter bestand zwischen der Verletzung des Klägers und seiner Tätigkeit als Bankangestellter kein sachlicher Zusammenhang. Um eine solche Verbindung herzustellen, müssten bei einer betrieblichen Veranstaltung die Teilnahme möglichst vieler Beschäftigter und die Stärkung des Betriebsklimas im Vordergrund stehen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, da auch Bekannte der Angestellten teilnehmen durften.
 

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