Bei Heizkessel-Explosion im Homeoffice unfallversichert
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
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München, 27.6.2017 | 09:50 | kro
Das Risiko, bei der Arbeit einen Unfall zu haben, ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Das geht aus der Jahresbilanz der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die deren Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), am Montag veröffentlicht hat.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
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