Die Tarife unterscheiden sich immer mehr
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.
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München, 26.9.2013 | 15:15 | mtr
Ein Arbeitnehmer hat seinen gesetzlichen Unfallschutz verwirkt, weil er sich seine Verletzung nach einem privaten Telefongespräch zugezogen hatte, dass er während seiner Arbeitszeit führte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt hervor. Ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe nur dann, wenn die Arbeitszeit räumlich und zeitlich nur geringfügig unterbrochen wird, so das Urteil der Richter.
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.
Rund jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren. Laut aktuellen Zahlen des GDV ist es damit nach Fußball die verletzungsträchtigste Sportart.
Ein aktuelles Urteil bestätigt: Wer auf seinem Arbeitsweg einen Tankstopp einlegt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.