Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 26.9.2013 | 15:15 | mtr
Ein Arbeitnehmer hat seinen gesetzlichen Unfallschutz verwirkt, weil er sich seine Verletzung nach einem privaten Telefongespräch zugezogen hatte, dass er während seiner Arbeitszeit führte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt hervor. Ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe nur dann, wenn die Arbeitszeit räumlich und zeitlich nur geringfügig unterbrochen wird, so das Urteil der Richter.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.