Fußball bleibt bei den Verletzungen an der Spitze
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
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München, 26.9.2013 | 15:15 | mtr
Ein Arbeitnehmer hat seinen gesetzlichen Unfallschutz verwirkt, weil er sich seine Verletzung nach einem privaten Telefongespräch zugezogen hatte, dass er während seiner Arbeitszeit führte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt hervor. Ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe nur dann, wenn die Arbeitszeit räumlich und zeitlich nur geringfügig unterbrochen wird, so das Urteil der Richter.
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.