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München, 26.1.2018 | 09:00 | kro
Wer vor der Autofahrt zur Arbeit die Straße auf Glatteis testet und dabei stürzt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Wir erklären, was im Homeoffice für den gesetzlichen Unfallschutz gilt.