Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 19:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 26.1.2018 | 09:00 | kro
Wer vor der Autofahrt zur Arbeit die Straße auf Glatteis testet und dabei stürzt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.