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München, 26.1.2018 | 09:00 | kro
Wer vor der Autofahrt zur Arbeit die Straße auf Glatteis testet und dabei stürzt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung spürt die Folgen der Corona-Pandemie: Die Zahl der Meldungen einer Berufskrankheit wegen Covid-19 steigt deutlich.
Die Corona-Pandemie zeigt sich in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle gehen deutlich zurück, Berufskrankheiten nehmen zu.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.