Bei Heizkessel-Explosion im Homeoffice unfallversichert
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
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München, 26.1.2018 | 09:00 | kro
Wer vor der Autofahrt zur Arbeit die Straße auf Glatteis testet und dabei stürzt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.
Morgen & Morgen hat aktuelle Tarife der privaten Unfallversicherung untersucht: Viele haben Top-Bewertungen, den Schutz gibt es immer öfter in Abstufungen.