Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 15.6.2016 | 14:55 | kro
Im Jahr 2014 gab es in Deutschland rund 9,77 Millionen Unfallverletzte – somit erlitt fast jeder achte Einwohner einen Unfall. Das geht einer aktuellen Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.