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Grillen mit dem Chef: Alkoholisierter Sturz kann Arbeitsunfall sein

München, 16.2.2018 | 10:22 | kro

Wer bei einem Grillabend im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung auf dem Weg zur Toilette stürzt, steht – trotz Alkoholeinfluss – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil entschieden.

Fleisch auf Grill am AbendEin alkoholisierter Sturz bei einem betrieblichen Grillabend kann ein Arbeitsunfall sein.
Im verhandelten Fall nahm eine Arbeitnehmerin an einem betrieblich organisierten Workshop zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen teil. Während eines Grillabends knickte sie alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette um und brach sich ein Sprunggelenk.

Die Mitarbeiterin forderte daraufhin Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall jedoch ab, da sich die Frau zum Unfallzeitpunkt nicht bei einer versicherten Tätigkeit befunden habe.

Das Sozialgericht Dortmund sah dies anders: Die Mitarbeiterin habe sich auf einem versicherten Weg im Rahmen einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung befunden. Denn der Grillabend sei zum Unfallzeitpunkt vom Vorgesetzten noch nicht beendet worden, so die Richter. Auch habe die Alkoholisierung der Klägerin dem Ziel der Veranstaltung nicht entgegengestanden, denn sie sei noch zu einer angemessenen Teilnahme in der Lage gewesen.
 

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