Zahl der Berufskrankheiten sinkt um über 60 Prozent
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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München, 16.2.2018 | 10:22 | kro
Wer bei einem Grillabend im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung auf dem Weg zur Toilette stürzt, steht – trotz Alkoholeinfluss – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.