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München, 8.8.2017 | 10:08 | kro
Kann bei einem Sturz während der Arbeitszeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass dieser eine körperliche Ursache hat, besteht kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.