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Gesetzlicher Unfallschutz: Kein Arbeitsunfall bei epileptischem Anfall

München, 8.8.2017 | 10:08 | kro

Kann bei einem Sturz während der Arbeitszeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass dieser eine körperliche Ursache hat, besteht kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden.

Müllwagen in VollansichtEin Sturz vom Müllwagen ist nicht automatisch ein Arbeitsunfall.
Im verhandelten Fall hatte ein Müllmann geklagt, der während dem Einladen vom Trittbrett des Müllfahrzeugs gefallen war und sich eine schwere Kopfverletzung zugezogen hatte. Zusätzlich hatte er einen epileptischen Anfall erlitten.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Die Begründung: Der Sturz sei mit größter Wahrscheinlichkeit auf den epileptischen Anfall zurückzuführen – also eine innere körperliche und keine äußere Ursache. Daher habe es sich nicht um einen versicherten Berufsunfall gehandelt.

Dieser Argumentation schlossen sich die Landshuter Richter nach der Beweisaufnahme an und wiesen die Klage ab. Die Kollegen des Klägers hatten nämlich vor Gericht ausgesagt, dass dieser bereits vor dem Sturz Anzeichen eines drohenden Anfalls gezeigt habe. Dagegen hätten sie nicht beobachtet, dass er gestolpert sei.

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