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München, 3.5.2010 | 11:00 | sge
Der Magen knurrt und das Mittagessen zu Hause wartet. Geschieht auf dem Weg zur Mittagpause ein Unfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Wir erklären, was im Homeoffice für den gesetzlichen Unfallschutz gilt.