Zahl der Berufskrankheiten sinkt um über 60 Prozent
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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München, 3.5.2010 | 11:00 | sge
Der Magen knurrt und das Mittagessen zu Hause wartet. Geschieht auf dem Weg zur Mittagpause ein Unfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.