Bei Heizkessel-Explosion im Homeoffice unfallversichert
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
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München, 29.1.2018 | 16:33 | kro
Wer auf dem Heimweg von der Arbeit den Ausstieg bei seiner Station verpasst und deshalb einen Umweg macht, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Landessozialgericht Thüringen in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
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