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München, 5.2.2018 | 10:35 | kro
Ein Radfahrer hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von der zuständigen Gemeinde, wenn der schlechte Zustand des Radwegs rechtzeitig zu erkennen gewesen wäre. Das hat das Landgericht Magdeburg in einem aktuellen Urteil entschieden.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.