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München, 7.5.2019 | 16:05 | kro
Wer auf dem Heimweg von der Arbeit aus dem Auto aussteigt, um private Post in einen ein paar Meter entfernten Briefkasten zu werfen, ist bei einem damit verbundenen Unfall nicht gesetzlich versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag entschieden.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.