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Urteil: Beamte auf Toilette versichert

München, 18.11.2016 | 10:24 | kro

Während der Arbeitszeit stehen Beamte auch beim Toilettengang unter dem Dienstunfallschutz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden.

Öffentliche ToiletteBeamte sind während der Dienstzeit auf dem Klo versichert.
Im verhandelten Fall ging eine Beamtin des Landes Berlin während der Dienstzeit auf ein Klo im Dienstgebäude. Sie stieß dabei mit dem Kopf gegen einen Fensterflügel und zog sich eine stark blutende Platzwunde zu.

Das beklagte Land weigerte sich, den Vorfall als Dienstunfall anzuerkennen. Die Begründung: Die Benutzung der Toilette sei keine dienstbezogene, sondern eine private Angelegenheit. Das Verwaltungsgericht Berlin sah dies anders und verpflichtete das Land zur Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil. Aus Sicht der Leipziger Richter ist ein Unfall, der innerhalb der Dienstzeit geschieht, dem Dienstherrn zuzurechnen. Dabei ist es unerheblich, ob die konkrete Tätigkeit, bei der er sich ereignet, dienstlich geprägt ist. Eine Ausnahme bestehe nur in Fällen, in denen die konkrete Tätigkeit vom Dienstherrn ausdrücklich verboten worden sei oder dessen Interessen zuwiderlaufe.
 

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