Die Tarife unterscheiden sich immer mehr
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.
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München, 8.12.2017 | 12:14 | kro
Ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.
Rund jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren. Laut aktuellen Zahlen des GDV ist es damit nach Fußball die verletzungsträchtigste Sportart.
Ein aktuelles Urteil bestätigt: Wer auf seinem Arbeitsweg einen Tankstopp einlegt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.