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München, 8.12.2017 | 12:14 | kro
Ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung spürt die Folgen der Corona-Pandemie: Die Zahl der Meldungen einer Berufskrankheit wegen Covid-19 steigt deutlich.
Die Corona-Pandemie zeigt sich in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle gehen deutlich zurück, Berufskrankheiten nehmen zu.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.