Fußball bleibt bei den Verletzungen an der Spitze
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
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München, 8.12.2017 | 12:14 | kro
Ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.