Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 3.12.2015 | 16:37 | kro
Auf dem Arbeitsweg kracht es am häufigsten zwischen sieben und acht Uhr morgens. Das zeigen am Donnerstag veröffentlichte Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Demnach ereigneten sich im Jahr 2014 knapp 3.200 Wegeunfälle im Straßenverkehr – etwa doppelt so viele wie in der Stunde davor und der Stunde danach.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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