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Finanzausschuss beschließt neues Gesetz zur Einlagensicherung

München, 26.03.2015 | 09:32 | bme

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages billigte am Mittwoch das deutsche Umsetzungsgesetz zur europäischen Einlagensicherungsrichtlinie. Das geht aus einer Mitteilung des Finanzausschusses vom Mittwoch hervor. Künftig sollen die Einlagen von Verbrauchern somit besser geschützt sein. Im Falle einer Bankenpleite beispielsweise kommen Sparer dann schneller an ihr Geld.

Münzstapel Geldscheine
Finanzausschuss beschließt Gesetz: Die Ersparnisse von Verbrauchern sollen künftig noch besser geschützt werden.
Im Entschädigungsfall erhalten Sparer ihr Geld bereits innerhalb von sieben Arbeitstagen zurück - die Frist liegt bislang bei 20 Arbeitstagen. Geschützt sind wie bislang Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank, darüber hinaus aber auch sogenannte besonders schutzbedürftige Einlagen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Dazu zählen beispielsweise Erlöse aus privat genutzten Wohnimmobilien oder Abfindungszahlungen.

Die neuen Vorschriften würden insbesondere dazu dienen, den Schutz der Einleger weiter zu verbessern und somit auch das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken, erklärten die finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und Alexander Radwan, in einer Mitteilung der Fraktion. Banken müssen nach dem neuen Gesetz verpflichtend einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören und ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen beitragen.

Das Plenum des Deutschen Bundestages muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen, diese Zustimmung ist für diese Woche geplant und gilt als Formsache. Der Bundesrat wird sich aller Voraussicht nach am 8. Mai 2015 abschließend mit dem Gesetz befassen, ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Das bedeutet, dass der Bundesrat lediglich Einspruch erheben kann, dieser kann durch den Deutschen Bundestag aber überstimmt werden. Die europäische Einlagensicherungsrichtlinie trat am 2. Juli 2014 in Kraft, die Mitgliedsstaaten der EU müssen den Großteil der darin enthaltenen Regelungen bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung hatte bereits im November vergangenen Jahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.
 

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