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Versicherte Person

Eine Risikolebensversicherung (RLV) fungiert als Hinterbliebenenversicherung bzw. Todesfallschutz. In der Regel ist der Versicherte zugleich auch der Beitragszahler. Jeder kann für sich selbst und für eine weitere andere Person (verbundene RLV) eine Risikolebensversicherung abschließen. Es ist auch prinzipiell möglich aber nicht üblich, dass ein Dritter die Beitragszahlung übernimmt. Am wichtigsten ist, dass sowohl versicherte Person als auch bezugsberechtigte Personen klar im Versicherungsschein benannt werden.

Im Grunde kann der Versicherungsnehmer alle diese Faktoren ebenso frei bestimmen, wie die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit. Wenn die versicherte Person während der Versicherungslaufzeit verstirbt, erhalten die Bezugsberechtigten die vertraglich vereinbarten Leistungen. In der Regel gibt es bei der RLV keine Wartezeit und keine Mindesteinzahlung. Die versicherte Person muss jedoch stets eine Gesundheitsprüfung machen. Mit einer verbundenen RLV können sich Ehe-, Lebens- und Geschäftspartner in einem Vertrag gegenseitig absichern.

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