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mehr erfahrenEine Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz und dient nicht der Kapitalbildung. Das heißt, bezugsberechtigte Personen erhalten nur dann vom Versicherer die vereinbarte Leistung, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. Am Ende der Laufzeit erhält der Versicherte die eingezahlten Beiträge nicht zurück.
Der Kostenanteil bei Risikolebensversicherung wird von den Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft bestimmt. Der Risikoanteil wird mit Hilfe von Sterbetafeln ermittelt. Zudem ist der Beitrag meist höher, wenn die versicherte Person einer Risikogruppe (Raucher, Extremsportler etc.) angehört. Wenn die Verwaltungskosten geringer ausfallen oder weniger Personen als anfangs angenommen versterben, erwirtschaftet die Versicherung Überschüsse. Diese Überschüsse müssen an die versicherte Person weitergegeben werden.
Bei einer einfachen RLV hat der Versicherte oft die Wahl zwischen drei Varianten der Überschussbeteiligung:
Wird letzteres Überschusssystem vereinbart, sprechen viele Versicherer auch von einer kapitalbildenden RLV. Hier werden die Überschüsse separat angespart und verzinst, sodass der Versicherte am Ende der Laufzeit die (potentiell) erwirtschaften Überschüsse ausbezahlt bekommt.
Bei der Todesfallbonusvariante werden die Überschüsse dazu benutzt, die Versicherungssumme zu erhöhen. Die Variante Todesfallbonus ist spekulativ. Wenn es nicht zu den erhofften Überschüssen kommt, kann es sein, dass im Todesfall die Versicherungssumme niedriger ausfällt als gedacht. Somit sind Hinterbliebene eventuell finanziell nicht ausreichen abgesichert.
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