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Bezugsrecht

Risikoversicherungen, wie die Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung sollen bestimmte Personen gegen finanzielle Risiken absichern, die durch einen Unfall oder bei Tod entstehen können. Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz und dient nicht, wie eine Kapitallebensversicherung, der Kapitalbildung bzw. als Altersvorsorge. Das heißt, die RLV zahlt nur im Todesfall der versicherten Person.

Risikolebensversicherungen werden in verschiedenen Formen angeboten. Interessierte sollten sich daher darüber im Klaren sein, zu welchem Zweck Sie die Versicherung abschließen und wer davon profitieren soll. Wer gemäß Versicherungsschein das Bezugsrecht hat, der hat im Versicherungs- bzw. Todesfall Anspruch auf die Versicherungssumme.

Als bezugsberechtigte Personen kann der Versicherungsnehmer, eintragen lassen, wen er will. Manchmal ist die Anzahl der Bezugsberechtigten begrenzt. Weitere und kostenlose Informationen zur RLV finden Sie hier.

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