Kindererziehungszeiten in der EU können anerkannt werden
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
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München, 27.11.2012 | 10:00 | kro
Riester-Sparer sollten bis spätestens 31. Dezember 2012 ihren Antrag auf die staatliche Zulage stellen. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemitteilung vom Montag hin. Die Förderung von bis zu 154 Euro pro Person sowie eventuelle Kinderzulagen erhalten Anleger nicht automatisch, sie müssen extra beantragt werden.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Seit Ende 2023 können Versicherte auf die digitale Rentenübersicht zugreifen. Über drei Millionen Menschen haben das Online-Angebot bereits genutzt.
Die gesetzliche Rente wird zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht. Damit wird das Mindestsicherungsniveau einer Standardrente von 48 Prozent eingehalten.