Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 3.5.2010 | 17:00 | sge
Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Viele Menschen kümmern sich um private Vorsorgesysteme, auch wenn sie gesetzlich rentenversichert sind. Die Riester Rente zählt zu den beliebtesten Sparverträgen. Doch wird der Vertrag zu zeitig gekündigt, drohen Verluste.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.