Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 18.4.2013 | 16:13 | mtr
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Verordnung verabschiedet, wonach die Renten in Deutschland ab dem 1. Juli 2013 angehoben werden. In Ostdeutschland steigen die Renten um 3,29 Prozent und in Westdeutschland um 0,25 Prozent. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte den Umfang der Rentenerhöhungen bereits vor einigen Wochen bekannt gegeben und bereits Kritik geerntet.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.