Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 29.7.2020 | 14:55 | mst
Die anhaltend niedrigen Zinsen belasten auch die Versicherer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Kritik an der Finanzlage jedoch zurückgewiesen. Wir erklären, was die Niedrigzinsen für den Abschluss einer privaten Rentenpolice bedeuten.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.