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BGH stärkt Verbraucherrechte: Umstrittene Versicherungsklauseln gekippt

München, 26.7.2012 | 15:28 | tei

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige umstrittene Kündigungs-Klauseln in Verträgen von privaten Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Ein entsprechendes Urteil fällten die Karlsruher Richter am Mittwoch. Die nun vom BGH als höchstem deutschen Zivilgericht gekippten Bedingungen führen unter anderem dazu, dass Versicherte nur einen Bruchteil der bereits eingezahlten Summe zurückerhalten, wenn sie ihre Policen in den ersten Jahren auflösen. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Versicherer Deutscher Ring geklagt.

Private Rentenversicherung: BGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte bei KündigungDer BGH hat umstrittene Klauseln bei der Kündigung von Rentenversicherungen für unwirksam erklärt.
Die Klauseln betreffen in erster Linie die Verrechnung von Abschlusskosten, aber auch Rückkaufswert und Stornoabzug. Denn bislang konnten die Versicherer die Provisionen, die an Vermittler gezahlt werden, mit den ersten Beiträgen der Versicherungsnehmer verrechnen - nach Auffassung des BGH jedoch zu Unrecht. Die Richter sehen in diesem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten. Zudem stellten sie in dem Urteil klar, dass die entsprechenden Klauseln sowohl bei bestehenden als auch bei künftigen Policen unwirksam seien.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt in einer Einschätzung des BGH-Urteils zu der Ansicht, dass Verträge betroffen seien, die in den Jahren von 2001 bis 2007 abgeschlossen wurden. Diese müssten zudem aktuell bereits gekündigt, allerdings noch nicht vollständig abgewickelt sein. Es würden jedoch keine Zahlen vorliegen, auf wie viele Verträge das Urteil Auswirkungen habe. Der Deutsche Ring kommt zu einer ähnlichen Auffassung: Der Versicherer vertritt die Meinung, dass sich das Urteil der Richter nur auf Policen bezieht, die das Unternehmen zwischen 2002 und 2007 verkauft hat.

Die Verbraucherschützer sind indes der Ansicht, dass durch das Urteil milliardenschwere Nachzahlungen auf die Versicherer zukommen. Die Entscheidung aus Karlsruhe habe eine Signalwirkung für die gesamte Branche, sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, in einer Mitteilung. Er geht davon aus, dass die Unternehmen ihren Kunden insgesamt rund 12 Milliarden Euro erstatten müssen. Die Verbraucherzentrale forderte die Versicherten auf, ihre Ansprüche bei den Assekuranzen vorsorglich anzumelden.

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