Über 3 Millionen nutzen digitale Rentenübersicht
Seit Ende 2023 können Versicherte auf die digitale Rentenübersicht zugreifen. Über drei Millionen Menschen haben das Online-Angebot bereits genutzt.
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München, 23.1.2014 | 17:35 | kro
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge - der Arbeitnehmer muss jedoch nicht auf diese Möglichkeit hinweisen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden und damit die Schadensersatzklage eines Angestellten abgewiesen. Der Kläger war bereits in allen Vorinstanzen gescheitert.
Seit Ende 2023 können Versicherte auf die digitale Rentenübersicht zugreifen. Über drei Millionen Menschen haben das Online-Angebot bereits genutzt.
Die gesetzliche Rente wird zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht. Damit wird das Mindestsicherungsniveau einer Standardrente von 48 Prozent eingehalten.
Ein Großteil der Selbstständigen in Deutschland rechnet im Ruhestand mit finanziellen Einbußen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Liechtenstein Life.