Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
München, 23.1.2014 | 17:35 | kro
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge - der Arbeitnehmer muss jedoch nicht auf diese Möglichkeit hinweisen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden und damit die Schadensersatzklage eines Angestellten abgewiesen. Der Kläger war bereits in allen Vorinstanzen gescheitert.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.