Grundlagen des Vertragsrechts
Das Vertragsrecht stellt den rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung, Schließung und Kündigung von Verträgen dar. Damit regelt es die geltenden Rechte und Pflichten zweier oder mehrerer Vertragspartner. Das Vertragsrecht ist für alle zivilrechtlichen Vertragstypen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Neben den privatrechtlichen Verträgen können auch öffentlich-rechtliche Abkommen vereinbart werden, welche im öffentlichen Recht verankert sind. Dieses regelt sowohl die Beziehungen zwischen Staaten und staatlichen Institutionen untereinander als auch zwischen staatlichen Einrichtungen und Privatpersonen. Ein Beispiel für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag stellt etwa ein Subventionsvertrag zur staatlichen Kulturförderung dar.
Vertragsarten im zivilrechtlichen Vertragsrecht
Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Arten von Verträgen. Dazu zählen unter anderem:
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Arbeitsverträge
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Bauverträge
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Kaufverträge
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Kreditverträge
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Leasingverträge
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Mietverträge
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Pachtverträge
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Versicherungsverträge
Neben schriftlichen Verträgen können Verträge auch mündlich oder per Handschlag rechtswirksam abgeschlossen werden. Solche Vertragsformen sind nach dem Vertragsrecht auch ohne Unterschrift gültig. Aufgrund des geringen Aufwands, der mit dem Vertragsschluss einhergeht, werden mündliche Verträge besonders oft bei Anschlussaufträgen, auf dem Bau oder im Handel genutzt.
Zeugen bei mündlichen Verträgen ratsam:
Möchten Sie einen mündlichen Vertrag oder einen Vertrag per Handschlag abschließen, sollten Sie darauf achten, dass Zeugen bei Vertragsabschluss dabei sind. Diese können bei Konflikten nicht nur die Existenz eines Vertrags, sondern auch dessen Inhalt bezeugen. Zudem sollten mündliche Verträge nur mit vertrauensvollen Personen eingegangen werden.
Die Kündigung im Vertragsrecht
Die Kündigung eines Vertrags kann unterschiedliche Gründe haben. Im Rahmen eines Mietvertrags kann etwa der Umzug in eine größere Wohnung der Auslöser sein.
Je nach Grund und Vertragsart kann ein Vertrag auf verschiedene Arten aufgelöst werden:
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Widerruf
Eine Möglichkeit ist der Widerruf eines Vertrags. Verbraucher können den abgeschlossenen Vertrag in der Regel innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zurückrufen. Vom gesetzlichen Widerrufsrecht wird besonders häufig bei Online-Käufen Gebrauch gemacht, wenn das erworbene Produkt nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht.
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Anfechtung
Verbraucher können Verträge anfechten, wenn
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Sie absichtlich getäuscht wurden.
Beispiel: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen. Der Händler sagte Ihnen, das Auto wäre unfallfrei. Später stellt sich das Gegenteil heraus.
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Sie vor beziehungsweise während des Abschlusses bedroht wurden
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ein Irrtum vorliegt
Beispiel: Sie möchten ein Buch im Online-Handel bestellen. Bei der Angabe der Anzahl der gewünschten Bücher vertippen Sie sich jedoch aus Versehen und bestellen zwei Bücher.
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Kündigung oder Rücktritt
Ein Vertrag kann gekündigt werden, wenn sich aus den im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen oder aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ein Kündigungsrecht ergibt.
Bei einer Kündigung muss zwischen drei Formen unterschieden werden:
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Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn sich die Auflösung an den im Vertrag festgehaltenen Abkommen orientiert. Zum Beispiel verfügen die meisten Mietverträge über eine Klausel, die besagt, dass Mieter ihr Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen können.
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Um einen Vertrag mit einer außerordentlichen Kündigung auflösen zu können, muss ein wichtiger Grund bestehen. Dieser liegt etwa vor, wenn ein Vertragspartner gegen seine vertraglich festgelegten Pflichten verstößt. Im Rahmen des Arbeitsrechts kann der Auslöser für eine außerordentliche Kündigung etwa ein Diebstahl von Firmeneigentum durch einen Angestellten sein. In einem solchen Fall kann dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden.
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Manche Verträge sind im Rahmen einer Sonderkündigung kündbar. Sonderkündigungsrechte können häufig bei Verträgen mit besonders langer Laufzeit beansprucht werden. Internetverträge können beispielsweise als Folge eines Umzugs vor Ende der Laufzeit gekündigt werden, wenn der Internetanbieter an der neuen Adresse nicht dieselbe Leistung wie zuvor erbringen kann.
Generell muss zwischen einer Kündigung und einem Rücktritt unterschieden werden. Während man bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen (etwa bei Miet-, Sport- oder Stromverträgen) von einer Kündigung spricht, wird die Auflösung beispielsweise eines Kaufvertrags Rücktritt genannt. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist kann von einem Kaufvertrag nur dann zurückgetreten werden, wenn Gründe für eine Anfechtung vorliegen oder der Hersteller selbst eine erweiterte Rückgabefrist im Vertrag festhält.
Vertragsrecht in der Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie nicht nur von einer außergerichtlichen Beratung bei Vertragsfragen profitieren, sondern sind auch im Falle von Gerichtsverhandlungen umfassend geschützt. Möchte ein Händler etwa ein gekauftes Produkt nicht zurücknehmen, obwohl dieses erhebliche Mängel aufweist, schützt Sie die Rechtsschutzversicherung vor hohen Anwaltskosten.
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Katharina Whitehead
Stellv. Teamleiterin
Kundenberatung Rechtsschutzversicherung
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Katharinas Versicherungstipp:
„Viele Versicherungsnehmer schließen eine Rechtsschutzversicherung ab, die das Vertragsrecht abdeckt und wollen direkt danach Verträge unterschreiben. Was einige dabei vergessen: Wenn der Vertrag Gegenstand des Rechtsstreits ist und dieser bereits vor Versicherungsbeginn oder innerhalb von eventuellen Wartezeiten abgeschlossen wurde, ist der Rechtsstreit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Vertrag sollte deshalb erst danach unterschrieben werden.”
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Welche Kosten für Vertragsprüfungen und eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt übernommen werden, hängt von den versicherten Bausteinen ab. Beispielsweise können Fragen zum Arbeitsvertrag nur dann über die Rechtsschutzversicherung geklärt werden, wenn der Baustein Berufsrechtsschutz im Tarif abgedeckt ist.
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