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Kann die Rechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Da die Rechtsschutzversicherung nicht als Vorsorgeaufwendung gilt, kann sie nicht im Rahmen von Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Beiträge für den Baustein Arbeitsrechtsschutz, der dem Schutz des Arbeitsplatzes dient, werden jedoch als Werbungskosten anerkannt.

Der Arbeitsrechtsschutz kann nur in Verbindung mit mindestens dem Baustein Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. In diesem Fall ist die Prämie der Rechtsschutzversicherung anteilig absetzbar. In der Regel erkennt das Finanzamt dann 50 Prozent der Beitragszahlungen als Werbungskosten an.

Verfügen Sie über eine Kombi-Rechtsschutzversicherung mit mehr als zwei Bausteinen, ist es hilfreich, sich vom Versicherer einen Beleg über die Kosten für den Baustein Berufsrechtsschutz zukommen zu lassen. Der Kostenanteil für diesen Baustein wird angerechnet.

Tipp: Wer als Selbstständiger oder Freiberufler eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann diese bei der Einkommensteuererklärung vollständig geltend machen.

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