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Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Als Wartezeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherte Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann. Wie lang dieser Zeitraum ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter und Tarif ab.

Zudem kann es in ein und demselben Tarif jeweils unterschiedliche Wartezeiten für die einzelnen Bausteine geben. Während ein Tarif beispielsweise keine Wartezeit für den Verkehrsrechtsschutz beinhaltet, kann es drei Monate dauern, bis der Privatrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz beansprucht werden kann.

Dauer der Wartezeit einer Rechtsschutzversicherung

Für die Dauer der Wartezeit – auch Karenzzeit genannt – gilt in den meisten Fällen:   

  Rechtsschutz-Baustein Dauer der Wartezeit

Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz:

0 Monate

Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutz:

3 Monate

Berufsrechtsschutz

Berufsrechtsschutz:

3 Monate

Mietrechtsschutz

Mietrechtsschutz:

3 Monate

Vermieterrechtsschutz

Vermieterrechtsschutz:

3 Monate

Dies sind jedoch nur Richtwerte, die tarifabhängig abweichen können. Für Tarife, die für Sie infrage kommen, lohnt es sich daher, die Wartezeiten verschiedener Bausteine mit dem Detailvergleich zu prüfen.

Wartezeit im Detailvergleich:

Die Kategorie „Wartezeit” im Tarifdetailvergleich zeigt genau auf, welche Karenzzeit beim jeweiligen Baustein der ausgewählten Tarife anfällt (Tarifbeispiele: Advocard Rechtsschutz, Roland Top-Rechtsschutz Premium, ARAG Premium Flex).

Wartezeit Bausteine Advocard Rechtsschutz Roland Top-Rechtsschutz Premium ARAG Premium Flex
Privat 3 Monate  3 Monate

3 Monate Wartezeit im Vertrags- und Sachenrecht, im Verwaltungsrecht, im Rechtsschutz für Betreuungsverfahren und im Beratungs-Rechtsschutz bei Privat-Insolvenz; 5 Jahre bei Studienplatzklagen. Sonst gilt im Baustein Privat grundsätzlich keine Wartezeit.

0 Monate

3 Monate im Verwaltungs-Rechtsschutz, 3 Monate im Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten bei bevorstehender Firmengründung, 1 Jahr im Erb-Rechtsschutz, 3 Jahre bei Studienplatzklagen

Beruf 3 Monate 3 Monate

Keine Wartezeit im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

3 Monate
Verkehr 0 Monate 0 Monate 0 Monate

Wartezeit bei Erweiterung Ihres Rechtsschutzes

Ist abzusehen, dass sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert, sollten Sie frühzeitig über den Abschluss eines Rechtsschutzes beziehungsweise über die Erweiterung Ihres Rechtsschutzes nachdenken. Der Grund: Erweitern Sie Ihre bestehende Versicherung um einen Baustein, gilt für diesen die vom Versicherer vorgesehene Wartezeit, auch wenn die Wartezeiten für die anderen Bausteine bereits verstrichen sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Sie kaufen sich eine Wohnung und haben vor, diese zu vermieten.
  • Sie beginnen nach längerer Selbstständigkeit wieder eine Festanstellung.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit beim Anbieterwechsel

Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfallen die Wartezeiten beim neuen Versicherer für die Rechtsbereiche, die schon im vorherigen Vertrag abgesichert waren. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Vertrag zeitlich nahtlos an das Ende des alten anknüpft.

Egal, ob mit oder ohne Wartezeit: Eine günstige und leistungsstarke Rechtsschutzversicherung für Ihren individuellen Absicherungswunsch finden Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechtsschutzrechner.

Leistung hängt nicht nur von der Wartezeit ab

Unabhängig von den Wartezeiten des jeweiligen Tarifs leistet die Rechtsschutzversicherung nicht bei Rechtsstreitigkeiten, die

  • bereits vor Vertragsabschluss eintreten oder
  • ihre Ursache bereits vor dem Zeitpunkt des Abschlusses haben.

Rechtsschutzversicherungen greifen nicht rückwirkend:

Entsteht ein Rechtsstreit oder die Ursache für diesen während der Wartezeit für die entsprechende Leistung, besteht kein Schutz. Ein Konflikt mit dem Vermieter, der während der dreimonatigen Wartezeit für den Wohnrechtsschutz auftritt, ist beispielsweise nicht abgesichert. Die Rechtsschutzversicherung leistet auch dann nicht, wenn der Fall erst nach Ende der Wartezeit vor Gericht landet.

Häufige Fragen zur Wartezeit

  • Warum gibt es Wartezeiten?

    Die Wartezeiten sollen sicherstellen, dass die Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn sich eine Rechtsstreitigkeit andeutet oder bereits eingetreten ist. Andernfalls müsste die Versicherungsgemeinschaft hohe Kosten tragen, sodass die Preise für die Rechtsschutztarife anderer Versicherungsnehmer stark ansteigen würden.

  • Mit welchen Wartezeiten kann ich rechnen?

    Die Wartezeiten hängen vom jeweiligen Rechtsschutztarif ab und können auch innerhalb eines Tarifs für verschiedene Leistungen variieren. Mithilfe des Detailvergleichs im Rechtsschutz-Rechner erhalten Sie einen Überblick über die Wartezeiten verschiedener Rechtsbereiche.

  • Gibt es eine Wartezeit, wenn ich meinen Rechtsschutz um einen Rechtsbereich erweitere?

    Erweitern Sie ihren Rechtsschutz, gilt für den neuen Rechtsbereich die vom Versicherer vorgesehene Wartezeit. Daher empfiehlt es sich, neue Leistungen immer frühzeitig abzuschließen.

  • Besteht eine Wartezeit, wenn ich den Anbieter meiner Rechtsschutzversicherung wechsle?

    Wenn die Laufzeit des neuen Vertrags direkt an das Ende des alten anschließt, besteht für die schon im vorherigen Vertrag abgesicherten Rechtsbereiche keine Wartezeit. Für zusätzliche Bausteine gelten die beim neuen Versicherer üblichen Wartezeiten.

  • Was passiert, wenn eine Rechtsstreitigkeit vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit auftritt?

    Leistungen der Rechtsschutzversicherung können nur nach Ende der Wartezeit in Anspruch genommen werden. Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit auftreten, sind deshalb nicht abgesichert. Der Schutz besteht auch dann nicht, wenn die Gerichtsverhandlung erst nach Ablauf der Wartezeit stattfindet.

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung über CHECK24 abschließen, können Sie jedoch eines von drei kostengünstigen Beratungspaketen erwerben und so eine Soforthilfe bei einem bestehenden Rechtsstreit erhalten.

 

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle. 

Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue

CHECK24 ist der beste Dienstleiste in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2023” den ersten Rang.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Arbeitnehmer:
Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.

Hinweis: Eine Absicherung des Baustein Beruf ist nicht möglich, wenn Sie einen Anstellungsvertrag haben (z.B. Geschäftsführer).

Selbständig/Freiberuflich:
Sie sind hauptberuflich (oder nebenberuflich mit einem Jahresumsatz über 22.000€) als Selbständiger/ Freiberufler erwerbstätig.

Beamter/Öffentlicher Dienst:
Sie sind Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.

Azubi/Student:
Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.

Rentner:
Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.

Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.