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Internetschäden

Internetfähige Geräte sind anfällig für vielfältige Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen können. Sogenannte Internetschäden umfassen unter anderem Viren, durch die ein Computer oder Laptop unbenutzbar wird, Datenmissbrauch oder die Verletzung von Urheberrechten. Auch Schäden, die durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten – also über den Versand einer E-Mail oder die Öffnung ungewollter Spam-Mails – entstehen, gelten als Internetschäden. Solche Schäden können – je nach Tarif – über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein.

Beispiel:

Sie laden Daten aus dem Internet herunter und speichern diese auf Ihrem USB-Stick ab. Leider befindet sich unter den Daten ein Computervirus, den Sie nicht bemerken. Als Sie den Stick an einen Bekannten weitergeben, sorgt der Virus dafür, dass die Festplatte seines PCs unbrauchbar wird. Er macht daraufhin Schadensersatz bei Ihnen geltend. Ihre Privathaftpflicht kommt für den Schaden auf.

Internetschäden können sowohl Sach- als auch Vermögensschäden sein. Um Sachschäden handelt es sich, wenn internetfähige Geräte nicht mehr verwendbar sind. Bei Vermögensschäden entsteht der finanzielle Schaden dadurch, dass Konto- und Kreditkartendaten in falsche Hände geraten.

Viele Versicherer berücksichtigen Schäden dieser Art in ihren Angeboten. Der CHECK24-Tarifvergleich zeigt Ihnen auf einen Blick an, ob und bis zu welcher Höhe Schäden durch Internetnutzung im Versicherungsschutz enthalten sind.

PHV Lexikon: Internetschäden im Tarifvergleich (Desktop)

Mit dem Haftpflichtversicherung-Preisvergleich finden Sie kinderleicht eine günstige private Haftpflichtversicherung, die auch Internetschäden abdeckt.

Tipp: Stiftung Warentest empfiehlt für Schäden durch die Nutzung von Computern eine Mindestdeckungssumme von 50.000 Euro. Möchten Sie nur Tarife sehen, die diese Voraussetzung erfüllen, nutzen Sie im CHECK24-Vergleichsrechner den Filter „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz”.

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