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Krankheitskostenvollversicherung

Die Krankheitskostenvollversicherung umfasst einen Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und eventuelle zahnärztliche Behandlungen sowie eine optionale Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung. In der Krankheitskostenvollversicherung kann der Versicherungsnehmer die Leistungen individuell gestalten und kombinieren. Je nach Tarif steht Versicherungsnehmern die Wahl von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern ohne Einschränkung frei. In fast allen Tarifen ist auch eine Behandlung durch Psychotherapeuten und Heilpraktiker enthalten.

Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beitrags, den der Arbeitnehmer an seine private Krankenversicherung bezahlt, darf nach dem Finanzierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung allerdings höchstens 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Auch für die private Pflegeversicherung und Krankentagegeldversicherung erhält der Privatversicherte Zuschüsse vom Arbeitgeber.

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