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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 28.05.2025
Die Akupunktur ist ein Teilbereich der Traditionellen Chinesischen Medizin und basiert auf der Lehre von Yin und Yang sowie der Theorie der Fünf Elemente. Der Begriff "Akupunktur" umfasst das Setzen von Nadeln und das Erwärmen bestimmter Körperpunkte. Diese Heilmethode reicht bis ins 2. Jahrhundert vor Christus zurück.
Jede Akupunkturbehandlung beginnt mit einem persönlichen Behandlungsplan, den der Therapeut gemeinsam mit dem Patienten entwickelt. Grundlage dafür ist eine gründliche Erstuntersuchung (Anamnese), bei der die körperlichen, geistigen und seelischen Aspekte berücksichtigt werden. Zusätzlich werden spezielle Diagnoseverfahren wie die chinesische Puls- und Zungendiagnostik durchgeführt.
Die Wirksamkeit von alternativer Medizin ist wissenschaftlich meist nicht belegt und somit ist auch die Akupunkturwirkung noch nicht vollständig erforscht. Eine verbreitete Erkenntnis ist, dass der Körper an den Akupunkturpunkten Endorphine freisetzt, wenn die Nadeln in die Haut gesetzt werden. Diese natürlichen Botenstoffe haben eine schmerzlindernde Wirkung.
Während der Behandlung liegt oder sitzt der Patient entspannt, während der Arzt die Nadeln in die entsprechenden Punkte setzt. Dank der äußerst feinen Nadeln und der geringen Einstichtiefe verursacht dies kaum Schmerzen.
Für eine optimale Wirkung sollten die Nadeln mindestens 20 Minuten in der Haut verbleiben. In dieser Zeit kann die Behandlung ihre volle Wirkung entfalten.
Die Behandlung sollte nur von qualifizierten Therapeuten, wie etwa Ärzten mit einer Akupunkturbehandlung, durchgeführt werden. Der Nachweis von Zertifikaten und langjähriger Erfahrung ist hier sinnvoll, damit die Behandlung sicher und seriös durchgeführt wird. Eine Akupunkturbehandlung ist auch beim Heilpraktiker möglich. Dieser sollte ebenfalls relevante Ausbildungen und Zertifikate nachweisen können.
In der traditionellen chinesischen Medizin geht man davon aus, dass im Körper des Menschen Lebensenergie (Qi) in Energieleitbahnen (Meridiane) fließt. Sie durchziehen den Körper wie eine Art Netzwerk und versorgen ihn dadurch mit lebensnotwendiger Energie. In der Akupunktur wird zwischen drei Verfahren unterschieden:
Die Akupunktur wird bei verschiedenen Beschwerden angewendet:
Schmerzlinderung und Schmerztherapie: Besonders bei chronischen Rückenschmerzen, Migräne, Nackenverspannungen oder bestimmten Gelenkschmerzen kann die Akupunktur gute Ergebnisse erzielen. Für diese Anwendungen können die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen.
Suchttherapie & Gewichtsmanagement: Akupunktur kann bei der Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduktion ergänzend eingesetzt werden. Häufig kommt hier die Ohrakupunktur zum Einsatz, bei der spezielle Punkte am Ohr behandelt werden. Die Kosten liegen zwischen 60 und 120 Euro pro Sitzung.
Psychische Beschwerden: Depressionen, Angstzustände oder andere Stresssymptome können mit Akupunktur unterstützend behandelt werden. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Belege für die erfolgreiche Wirkung, allerdings berichten viele Patienten von einer subjektiven Besserung.
Akupunktur in der Schwangerschaft: Akupunktur wird zunehmend bei Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit oder Rückenschmerzen eingesetzt. Die Kosten liegen hier meistens bei 25 bis 50 Euro pro Sitzung. Einige Krankenkassen übernehmen dies als freiwillige Leistung.
Die Kosten variieren je nach Art und Dauer der Behandlung.
Die Kosten liegen zwischen 26,81 und 120 Euro pro Sitzung.
Für einen spürbaren Behandlungserfolg sind in der Regel 10 bis 15 Sitzungen notwendig. Die volle Wirkung zeigt sich oft erst nach mehreren Behandlungen.
Bei einer vollständigen Therapie sollte man mit Gesamtkosten von mindestens 268 Euro rechnen. Für umfangreiche und langandauernde Behandlungen können auch Kosten bis zu 1.800 Euro anfallen.
Die Kosten werden nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Eine kurze Akupunktur ohne Liegezeit kostet nach der GOÄ 26,81 Euro, während eine längere Sitzung mit Liegezeit ungefähr 47 Euro kostet.
Mit erhöhtem Schwierigkeitsaufwand kann der Arzt den Gebührensatz auf das 3,5-fache erhöhen, wodurch in Ausnahmefällen über 90 Euro pro Sitzung anfallen können.
Zusätzlich variieren die Kosten nach Behandlungsform, Leistung und auch nach Praxis:
Neben den von den Krankenkassen anerkannten Anwendungsgebieten (chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks) kann Akupunktur auch bei Migräne, Schlafstörungen und verschiedenen stressbedingten Beschwerden wirksam sein.
Bei diesen Anwendungsbereichen müssen gesetzlich Versicherte die Kosten in der Regel selbst übernehmen.
Die Gesamtkosten können sich zwischen 268 und 1.800 Euro belaufen.
Ob sich Akupunktur als Selbstzahler lohnt, hängt dabei von individuellen Faktoren ab:
Ein Preisvergleich ist vor Behandlungsbeginn empfehlenswert, weil dadurch unerwartete Kosten vermieden werden können und man die ungefähren Kosten bereits im Voraus abschätzen kann.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Akupunktur nur bei bestimmten Beschwerden. Dazu gehören:
Für die Kostenerstattung muss die Behandlung von qualifizierten Ärzten durchgeführt werden, welche eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben.
Einige Krankenkassen bieten als freiwillige Leistung die Behandlung mit Akupunktur bei Schwangerschaftsübelkeit und die Geburtsvorbereitung an. Die Kosten hierfür werden jedoch nur übernommen, wenn die Behandlung von dafür qualifizierten Ärzten durchgeführt wird. Die Kosten bei einer Akupunkturbehandlung durch Heilpraktiker werden hingegen nicht von den Krankenkassen übernommen.
In den meisten Fällen werden etwa 10 Sitzungen innerhalb von 6 Wochen erstattet. In Ausnahmefällen können jedoch bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen erstattet werden.
Nach Abschluss der Behandlung ist eine erneute Erstattung erst nach 12 Monaten wieder möglich.
Akupunkturbehandlungen bei Heilpraktikern werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Dies liegt daran, dass es sich bei einem Heilpraktiker nicht um einen ausgebildeten Arzt handelt.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), einem standardisierten Abrechnungsverzeichnis für naturheilkundliche Behandlungen.
Eine Möglichkeit, die Kosten für Akupunkturbehandlungen beim Heilpraktiker erstattet zu bekommen, bietet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Diese übernehmen die Kosten häufig bis zu 80 Prozent. Somit würden bei Gesamtkosten von 1.800 Euro nur noch 360 Euro Eigenanteil übrigbleiben.
Die private Krankenversicherung bietet in der Regel einen umfangreicheren Leistungsumfang für Akupunkturbehandlungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Der genaue Umfang hängt jedoch vom individuellen Tarif und den vereinbarten Leistungen ab.
In vielen privaten Krankenversicherungstarifen werden auch Akupunkturbehandlungen durch Heilpraktiker erstattet, was bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht der Fall ist.
Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Behandlung ist, dass sie von einem anerkannten Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wird.
Die Akupunktur ist als Behandlungsverfahren sowohl im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker als auch im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt. Der Arzt sollte deshalb transparent die einzelnen Kostenstellen in der Rechnung auflisten, damit eine reibungslose Kostenerstattung der PKV ermöglicht wird.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder bei Schmerzen durch Gonarthrose. In einigen Fällen übernimmt die GKV die Kosten bei Schwangerschaftsübelkeit oder für die Geburtsvorbereitung als freiwillige Leistung.
Bei der Akupunktur werden feine Nadeln gezielt in bestimmte Akupunkturpunkte gesetzt, um die Energieflüsse im Körper zu beeinflussen. Bei der Akupressur hingegen werden diese Punkte mit den Fingern oder speziellen Instrumenten gedrückt und massiert. Die Akupressur ist weniger invasiv und kann teilweise auch selbst durchgeführt werden, während die Akupunktur eine professionelle Anwendung erfordert.
Die Anzahl der Nadeln wird in der Qualitätssicherungsvereinbarung für Akupunktur vorgegeben. Dies ist eine Vereinbarung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzteschaft, welche eine Behandlung mit Akupunktur regelt.
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